Terms & Conditions (B2B)
Stand: 19. November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Frostigo gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Frostigo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Frostigo erbringt Dienstleistungen im Bereich der Automatisierung von Geschäftsprozessen, einschließlich Analyse, Konzeption, Implementierung, Integration, Monitoring sowie Beratung, Audit und Schulungen.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und ggf. Change-Requests (gemeinsam „Vertragsunterlagen“). Im Konfliktfall geht die speziellere Regelung vor.
- Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden zumutbar und sachlich begründet.
2. Vertragsschluss
Angebote von Frostigo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch Auftragsbestätigung von Frostigo in Textform zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt zeitgerecht alle Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen. Mehraufwände hieraus werden zu den vereinbarten Sätzen vergütet.
- Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt sicher, dass Rechte Dritter gewahrt bleiben.
4. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
- Vergütung nach Paketen (monatlich) und/oder Zeitaufwand; zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Monatliche Paketpreise sind im Voraus fällig; Zeit- und Materialaufwände nachträglich. Zahlungsziel: 14 Tage netto, sofern nicht anders vereinbart.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Mahnkosten können berechnet werden.
5. Laufzeit, Kündigung
- Paketverträge laufen monatlich und können mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
- Projektbezogene Einzelaufträge enden mit Erfüllung. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
6. Änderungen des Leistungsumfangs (Change-Requests)
Änderungswünsche werden in einem CR dokumentiert und hinsichtlich Auswirkung auf Zeit, Preis und Risiko bewertet. Die Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe in Textform.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen, Open-Source, Drittmaterial
- Individuell entwickelte Artefakte werden dem Kunden je nach Vereinbarung übertragen oder als einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt. Vorgefertigte Bausteine und Frameworks verbleiben im Eigentum von Frostigo.
- Beim Einsatz von Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzen, die dem Kunden offengelegt werden.
- Rechte an Drittmaterial werden nur im erforderlichen Umfang übertragen; weitergehende Lizenzen sind ggf. durch den Kunden zu beschaffen.
8. Abnahme, Gewährleistung
- Leistungen mit Abnahmekriterien werden nach Nachweis der Erfüllung abgenommen. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
- Bei Mängeln leistet Frostigo Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
9. Haftung
Frostigo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Frostigo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort (mindestens 3 Jahre).
- Personenbezogene Daten werden gemäß Privacy Policy und ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) verarbeitet.
11. Subunternehmer
Frostigo darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen und Geheimhaltung werden vertraglich sichergestellt.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Streik, Ausfälle externer Netze) suspendieren die Pflichten für die Dauer der Störung. Fristen verlängern sich angemessen.
13. Compliance, Exportkontrolle
Der Kunde ist für die Einhaltung branchenspezifischer Regulierung und Exportkontrollvorschriften verantwortlich, soweit diese seine Umgebung betreffen. Frostigo berücksichtigt anwendbare Vorschriften im eigenen Einflussbereich.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand — soweit zulässig — Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht (Salvatorische Klausel).
Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Verträgen und Leistungsbeschreibungen. Bei Abweichungen hat die speziellere Regelung Vorrang.